Modul für Warenwirtschaft Arista

Zeiterfassung

Stunden, die nicht erfasst werden, dürfte es in vielen Unternehmen geben. Das macht die Berechnung von Leistungen beim Kunden später oft schwierig, denn der fordert mittlerweile eine lückenlose und transparente Dokumentation. Die Folge: Es werden eher zu wenige, als zu viele Stunden abgerechnet und Ihr Betrieb verliert Geld.

Der europäische Gerichtshof hat zuletzt verfügt, dass geleistete Arbeitszeit erfasst und dokumentiert werden muss. Mit Vertrauensarbeitszeit und Überstunden, die nicht erfasst werden, dürfte demnach also bald Schluss sein – spätestens dann, wenn nationale Regelungen greifen, die geforderte Richtlinien umzusetzen.

Mit unserer Zeiterfassung können Sie künftig auf Führung und Auswertung von Stundenbüchern verzichten und Daten für Ihre Lohnabrechnung sind auf Knopfdruck verfügbar. Für Kunden und Mitarbeiter wird die Abrechnung nachvollziehbar und transparent – das steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens – als Dienstleister und Arbeitgeber.

Funktionen
  • einfache Erfassung über Scanner, Desktop, Tablet, …
  • Anwesenheit
  • Auftragszeiten
  • Fehlzeiten
  • Überstunden
  • Mitarbeiterstatistik
  • Kalenderdarstellung
  • Schichtbetrieb
  • Sommer- und Winterzeit
  • u.v.m.

Vorteile der Zeiterfassung

Kostenersparnis

Zeiten werden detailliert und direkt auf Aufträgen erfassst. Sie sind somit dokumentiert und einfacher abzurechnen – die Rechnungsstellung kann schneller erfolgen und ist transparent für Kunden.

Überblick und Kontrolle

Statistiken über produktive und unproduktive Arbeitszeiten, verrechenbare und tatsächliche geleistete Stunden, geben Aufschluss über Produktivität und Auslastung der Mitarbeiter.

Zukunftssicher

Erfüllt schon heute die Vorgaben des EuGH zum Arbeitnehmerschutz und der EU-Arbeitszeit-Richtlinie, die von Unternehmen verlangt, ein System zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeit zu schaffen.

Achtung –
Neue Gesetzeslage!

Seit September 2022 ist eine elektronische Zeiterfassung für Betriebe lt. Bundesarbeitsgericht gesetzlich vorgeschrieben …